Schwerbehindertenvertretung

Für die Interessen der Mitarbeiter:innen mit einer Schwerbehinderung

Unsere Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung hilft und unterstützt Mitarbeitende bei ihren Anliegen und Interessen zum Thema Schwerbehinderung und gibt Hilfestellung, z. B. bei

  • Antragstellung des Grads der Behinderung (GdB),  
  • der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit und/oder
  • bei REHA-Anträgen.

Weiterhin wirkt sie bei der Einstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (schwer)-behinderter Menschen mit. Es können auch Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiter:innen entgegen genommen und diese dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Die Vertrauensperson nimmt bei Bedarf als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an Betriebsratssitzungen teil. In Personalangelegenheiten, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt, kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden. Unterstützung kann auch bei der Beratung von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Hilfsmitteln, wie z. B. zum BEM, der beruflichen Wiedereingliederung, unterstützenden Arbeitsmitteln u. ä. erfolgen.

Die Schwerbehindertenvertretung kann jederzeit kontaktiert werden. Jedes Gespräch unterliegt der Schweigepflicht.

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N. N.
Schwerbehindertenvertretung


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sbv@plsw.de

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