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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH (im Folgenden PLSW genannt)

gültig ab dem 01.05.2017


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit essich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen und der Hinweis auf §7 (6) dieser AGB.

§ 2 Preise und Zahlung

(1) Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% p. a. über dem Basiszinssatz berechnet, zuzüglich einer Mahnpauschale von 40,00 €. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


§ 3 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sosind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, insbesondere der Rücktritt vom Vertrage. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Nichteinhalten der Lieferfristen berechtigen den Besteller nicht zur Forderung von Schadenersatz, sondern nur zum Rücktritt, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 4 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand beschädigt, zerstört, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

(3) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Ware weiterverarbeitet oder mit fremden Materialien verbunden wurde. Er erstreckt sich darüber hinaus auf die Verkaufserlöse der Erzeugnisse des Bestellers, soweit dieser Erlös anteilig auf die von uns gelieferten Waren entfällt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich somit auf den einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Eingang der von uns gelieferten Ware beim Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung nach Vereinbarung mit uns mindern. (5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.


§ 7 Rechtliche Grundlagen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stadthagen, sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(5) Bei Fernabsatzverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

(6) An Streitbeilegungsverfahren i.S. des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nehmen wir nicht teil.

 

Die Geschäftsführung
der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH
Ostring 6, 31655 Stadthagen

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