Berufsbildungsbereiche
Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung
Wir bieten an insgesamt fünf Standorten die Teilnahme am Eingangsverfahren (EV) und am Berufsbildungsbereich der PLSW (BBB) an. Wir bieten Menschen mit einer Beeinträchtigung eine individuelle Teilhabe am Arbeitsleben, denen aufgrund von Barrieren der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht möglich ist. Wir ermöglichen Ihnen durch berufliche Bildung, Qualifizierung und persönliche Assistenz eine aktive Teilhabe an Arbeit.
Im Berufsbildungsbereich nehmen Sie zunächst am dreimonatigen Eingangsverfahren (EV) teil, in dem wir mit Ihnen Ihre persönlichen Stärken und Interessen herausfinden. Wir prüfen gemeinsam, ob die Werkstatt für Sie der richtige Ort ist. Sie lernen die Werkstatt und unsere Mitarbeitenden kennen. Sie knüpfen Kontakte zu anderen Teilnehmenden. Im zweijährigen Berufsbildungsbereich erfolgt eine berufliche Qualifizierung und wir bereiten Sie auf das Arbeitsleben vor.
Sie lernen
- unterschiedliche Berufsfelder kennen,
- den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen,
- die Arbeit mit dem Computer,
- selbständiger zu werden,
- und vieles mehr.
Sie haben die Möglichkeit, in unterschiedlichen Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich der WfbM verschiedene Tätigkeiten kennen zu lernen. Neben den beruflichen Fähigkeiten üben wir auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen.
Video-Botschaften
Berufsbildungsbereich der PLSW
An verschiedenen Standorten bietet die Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland GmbH zahlreiche Arbeitsfelder, in denen berufliche Bildung möglich ist. Im Video werden Aufbau und Struktur des Berufsbildungsbereiches erläutert. Was kann ich gut, was macht mir Spaß und wo möchte ich arbeiten? Wir möchten Ihnen bei diesen sowie weiteren Fragen behilflich sein, um Ihnen diesen Weg, so gut es geht, zu erleichtern.
Sie sind ein junger Mensch mit einer Beeinträchtigung und haben die Förderschule erfolgreich beendet? Oder Sie sind aufgrund einer Beeinträchtigung noch nicht so weit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten? Oder Sie sind ein Angehöriger oder ein gesetzlicher Betreuer und möchten sich hier über unsere Arbeit informieren? HERZLICH WILLKOMMEN!
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
Wie kommt man in die Werkstatt?
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit unserem begleitenden Dienst auf. Wir besprechen Ihr Anliegen, beantworten Ihre Fragen und klären mit Ihnen, ob Aussicht auf Kostenübernahme besteht, denn: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigen Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Beeinträchtigung keiner oder noch keiner Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können. In einem Termin für ein Einzelgespräch lernen wir uns kennen und Sie schauen sich eine Werkstatt an. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Antragstellung beim Leistungsträger. Wenn der Aufnahme zugestimmt wird, informieren wir Sie wann Sie bei uns anfangen können.
Was ist ein Eingangsverfahren?
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen, ob unsere WfbM die geeignete Eingliederungsmaßnahme für die Teilnehmenden ist. Wir erarbeiten gemeinsam welche Bildungsangebote, Werkstattbereiche und/oder ergänzende Leistungen für Sie in Betracht kommen. In der Regel dauert das Eingangsverfahren zwischen vier Wochen und drei Monaten. Ziel ist am Ende dieser Zeit die Erstellung eines Eingliederungsplanes.
Was ist der BBB?
In unseren Berufsbildungsbereichen bieten wir Angebote zur Verbesserung Ihrer Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben. Ziel der Maßnahmen ist, dass die Sie nach der Teilnahme in der Lage sind, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Und sich in Ihren Wunschbereichen beruflich qualifiziert sowie in Praktika erprobt haben. Ein vielfältiges Angebot soll dafür sorgen, dass Sie gemessen an Ihren Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten ein passendes Angebot zur beruflichen Bildung erhalten und wahrnehmen. Im Regelfall gliedert sich der BBB in einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer.
Was verdient man im BBB?
In der Regel beziehen Teilnehmende im Berufsbildungsbereich Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld. Sie erhalten die Entlohnung nicht von der Werkstatt, sondern vom Träger der Rehabilitationsmaßnahme. Dieser gibt Auskunft.
Das Übergangsgeld richtet sich danach, wann und ob Sie zuletzt gearbeitet haben und nach dem letzten Einkommen.
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Es dient dazu, den Lebensunterhalt während der Qualifizierung im Rahmen von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, z.B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen, zu sichern.
Was ist das Fachkonzept? Was ist das Durchführungskonzept?
Das Durchführungskonzept regelt die Umsetzung und die Inhalte des Eingangsverfahren und des Berufsbildungsbereiches. Es wird dort von jedem Träger der Maßnahme beschrieben, wie die Bildung und Qualifizierung umgesetzt wird. Auch die Vorgaben zum Personal und weitere rechtliche Regelungen für die Teilnehmenden sind dort festgeschrieben.
Vorgaben dafür erlässt die Bundesagentur für Arbeit in Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen (HEGA) z. B. HEGA 06/2010 – Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).