Eigene Wohnung
Assistenz beim Wohnen – alleine wohnen, ohne allein zu sein
Viele Menschen mit Beeinträchtigung möchten ihr Leben möglichst selbstständig gestalten. Dazu gehört auch alleine Wohnen und eine eigene Wohnung.
Unsere Assistenz beim Wohnen bietet individuelle Unterstützungen für volljährige Menschen mit einer geistigen und teils auch psychischen Beeinträchtigung an. Als Mieter einer Wohnung alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft.
Der Umfang und die Art der Unterstützung richten sich immer nach dem persönlichen Bedarf. Die soziale Integration und Inklusion stehen im Mittelpunkt der Arbeit unserer Assistenz beim Wohnen Schaumburg sowie der Assistenz beim Wohnen Hameln-Pyrmont.
Team
Für nähere Informationen den jeweiligen Mitarbeiter anklicken.
Ich unterstütze Sie zuhause. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich auf Sie!
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Unterstützung nach Maß
So selbstständig leben wie möglich, mit so viel Unterstützung wie nötig
Die Assistenz wird dabei genau auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen abgestimmt, orientieren sich an den Kompetenzen und Ressourcen des Klienten und berücksichtigen seine individuelle Biographie und Lebenserfahrung.
Wir begleiten Sie:
- in Alltagssituationen z. B. Haushaltsführung, Selbstversorgung, Hygiene
- bei der Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
- im Umgang mit Ämtern und Behörden
- in finanziellen Fragen z. B. Geldeinteilung, Beantragung von Hilfen
- in beruflichen Angelegenheiten
- bei der Wahrnehmung Ihrer persönlichen Interessen
- bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste
- beim Erhalt Ihrer sozialen Kontakte z. B. Familie, Freundschaften
- bei Bildungs- und Freizeitangeboten
- bei der Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten
- bei der gemeinsamen Hilfeplanung und Reflexion
- bei Gesprächen über die persönliche Situation, Krankheiten und Ängste
Wir besuchen Sie Zuhause
Die kleinen und großen Dinge unterstützend bewältigen
Voraussetzungen
- Sie haben das achtzehnte Lebensjahr erreicht
- Sie stehen erstmals vor der Entscheidung, wie Sie in Zukunft wohnen wollen
- Sie wohnen bereits in einer eigenen Wohnung und benötigen nun zeitweise Ambulante Unterstützung
- Sie wohnen bislang in einer Wohngemeinschaft und möchten in eine eigene Wohnung ziehen
Unsere Mitarbeiter
- Diplom-Sozialarbeiter*innen
- Heilerziehungspfleger*innen
- Erzieher*innen
Ich habe Interesse, wie geht es weiter?
Alles Wissenswerte zum Einzug besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen
Kostenübernahme
Die Betreuungskosten werden vom zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Benötigen Sie Unterstützung beim Leben in der eigenen Wohnung, können Sie sich direkt an den zuständigen Kostenträger wenden. Der von Ihnen angesprochene Rehabilitationsträger, z.B. der Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe), leitet mit Ihnen ein Verfahren zur Bedarfsermittlung ein, bei dem Ihre Wünsche und Ihr Bedarf an Hilfen und Leistungen detailliert besprochen werden.
Nach Klärung der Kostenübernahme melden Sie sich gerne persönlich bei einer im Kontakt aufgeführten Einrichtungsleitung.
Die Grundsätze unserer Arbeit
Unser Verständnis vom Menschen
Wir fühlen uns dem humanistischen Menschenbild verpflichtet, deshalb bieten wir den Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben in unseren Wohnhäusern an.
Wir respektieren die Verschiedenartigkeit von Menschen und respektieren die Entscheidungs- und Handlungskompetenzen der Bewohner.
Wir nehmen jeden Bewohner mit seiner ganz eigenen Wesensart und Ausdrucksweise ernst.
Wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um.
Ansprechpartner "Assistenz beim Wohnen"
Björn Schumann
Einrichtungsleiter (Schaumburg)
Assistenz beim Wohnen Schaumburg
Enzer Straße 50, 31655 Stadthagen
Tel. +49 162 2664352
Fax +49 5721 890253-669
Katrin Essmann
Einrichtungsleiterin (Hameln-Pyrmont)
Assistenz beim Wohnen Hameln-Pyrmont
Ruthenstraße 6, 31785 Hameln
Tel. +49 151 46748616
Fax +49 5151 99773-15
Die Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in den Betriebsstätten werden durch den Werkstattrat, der Frauenbeauftragte, des Eltern- und Betreuerbeirates, der Schwerbehindertenvertretung oder der Bewohnervertretung vertreten. Das heißt, Probleme, Sorgen, Impulse, Ideen können an die Interessenvertretungen herangetragen werden. Diese setzen sich mit Lösungsmöglichkeiten auseinander und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den Betriebsstättenleitern, Geschäftsbereichsleitern oder zur Geschäftsführung her.